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Wohnraumförderung

Familie lächelt und hält sich Dach übern Kopf © iStock/ Evgenya Tamanenko

Die Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen wird inhaltlich vom Staatsministerium für Regionalentwicklung verantwortet. Die Fördermittel in Summe werden vom Sächsischen Landtag und teilweise vom Deutschen Bundestag bereitgestellt. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung erlässt hierzu die erforderlichen Wohnraumförderrichtlinien, in denen die wesentlichen Festlegungen wie Fördergegenstand, Zuwendungsart, Zuwendungsempfänger und Konditionen getroffen werden. In der Regel werden die Einzelförderungen von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ausgereicht.

Ziele der aktuellen sächsischen Wohnraumförderung sind, die Wohneigentumsbildung für Familien und im ländlichen Raum zu unterstützen, Möglichkeiten für die Bereitstellung von Sozialwohnungen zu schaffen sowie für energetische Ertüchtigungen und die Anpassung des Wohnungsbestands an die Bedürfnisse von Senioren und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu sorgen.

Details zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den Schlagworten auf der linken Seite. Bei Fragen zur Förderung für Ihr Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank - , Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Telefon 0351 4910 – 0, Internet: www.sab.sachsen.de; E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de. Für Fragen die Förderrichtlinien betreffend können Sie sich gerne per Mail an das Staatsministerium für Regionalentwicklung unter folgender E-Mail-Adresse wenden: wohnungswirtschaft@smr.sachsen.de.

Für die Unterstützung von Ideen des gemeinschaftlichen Wohnens stehen für Eigentümer oder Wohnprojektinitiativen spezialisierte Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung: https://www.dezentrale-sachsen.de/beratung/.

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