Hauptinhalt

Eigentumsförderung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den beiden Förderrichtlinien Familienwohnen und Wohneigentum ländlicher Raum.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung gewährt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen Haushalten mit mindestens einem Kind eine langfristige finanzielle Förderung bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb mit Modernisierung. Dabei sind Haushaltsgröße anhängige Einkommens-, Wohnflächen und Baukostengrenzen einzuhalten. Baugemeinschaften wird eine Zwischenfinanzierung des Grundstücks gefördert.

Seit April 2024 ist mit der Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum eine kinderunabhängige Förderung bei der Schaffung oder dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verfügbar. Zudem können Bestandseigentümer eine attraktive und verlässliche Förderung für Baumaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum im ländlichen Raum erhalten. Dabei sind von Haushaltsgröße anhängige Einkommensgrenzen einzuhalten.

 

Familienwohnen

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen (Förderrichtlinie zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern) Familien bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch eine langfristig zinsgünstige Finanzierung.

Bei der Schaffung von Wohneigentum wird der Eigentumserwerb im vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestand zur Vermeidung von Leerstand, Flächenverbrauch und zur Unterstützung der Klimaziele besonders gefördert (Programm „Jung kauft Alt“). Einen erhöhten Förderbetrag erhalten auch Haushalte mit geringen Einkünften sowie Haushalte mit schwerbehinderten Personen.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen Familien (Haushalte mit Kindern) bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch einen langfristig zinsgünstigen Darlehensbetrag je Kind (Grundförderung).

Diese Grundförderung kann um Zusatzförderungen erhöht werden:

  • bei Haushalte mit geringen Einkünften
  • bei Familien mit schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
  • bei Familien, die eine ältere (vor 1990 errichtete) Bestandsimmobilie erwerben und modernisieren

Daneben werden einzeln förderfähige Haushalte als Baugemeinschaften zusätzlich bei der Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs unterstützt: „Zusatzkomponente Baugemeinschaften
In Bau- oder Bauherrengemeinschaften finden sich mehrere private Bauherren zusammen, die gemeinschaftliches Bauen realisieren möchten. Zu diesem Zweck gründen sie eine Gemeinschaft (i.d.R. als GbR), die gemeinsam ein Baugrundstück erwirbt oder durch Erbbaurecht nutzt und nach Realisierung des Bauprojektes zur Wohnungseigentümergemeinschaft wird.
Um die Gründung einer Baugemeinschaft zu erleichtern, fördert der Freistaat Sachsen den Grundstückserwerb als Zwischenfinanzierung, bis die Baugemeinschaft rechtsfähig gegründet ist. Bis zu 500 000 Euro sind für solche Kredite möglich. Der Zinssatz beträgt aktuell 0,95 % p.a. über die maximale Darlehenslaufzeit von 2,5 Jahren.

Gefördert wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien mit Kindern durch:

  1. Erwerb mit Modernisierung von Wohnungen oder Wohngebäuden, welche vor 1990 errichtet wurde ("Jung kauft Alt")
  2. Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängenden Modernisierungsmaßnahmen
  3. Bau von Wohneigentum einschließlich Ersterwerb innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung

Antragsberechtigt ist, wer den selbst genutzten Wohnraum erwirbt, baut oder bauen lässt, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld bezogen wird.

Die Förderung erfolgt als Förderkredit mit einem Zinssatz von aktuell 0,95 % p.a. über die gesamte Darlehenslaufzeit von bis zu 25 Jahren.

Der maximale Umfang des Förderdarlehens setzt sich zusammen aus der Grundförderung von bis zu 50.000 Euro je Kind und erhöht sich um ggf. zutreffende Bausteine der Zusatzförderung (30.000 Euro für Haushalte mit geringen Einkünften; 15.000 Euro für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung; 50.000 Euro „Jung kauft Alt“).

Die Gesamtfinanzierung wird dadurch erleichtert, dass das Förderdarlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Weitere relevante Informationen zur Förderung

  • Das Familieneinkommen übersteigt nicht die in der Richtlinie definierten Einkommensgrenzen (vgl. sab.sachsen.de/familienwohnen)
  • Das Bauvorhaben entspricht den Regelungen der Richtlinie zu Wohnflächen- und Gesamtkostengrenzen (vgl. sab.sachsen.de/familienwohnen)
  • 15 % der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren (Eigenanteil).
  • Die Förderung soll mit einem KfW-Wohnraumförderkredit kombiniert werden.
  • Das Vorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden.
  • Das geförderte Wohneigentum muss der Eigentümer innerhalb der Darlehenslaufzeit selbst nutzen (Zweckbindung).

Eigentümer (Bauherr bzw. Erwerber) des selbstgenutzten Wohneigentums

Der Antrag ist unter Verwendung des durch die SAB zur Verfügung gestellten Antragsverfahrens einzureichen: sab.sachsen.de/familienwohnmen

Bitte wenden Sie sich ebenfalls dorthin, wenn Sie Fragen zu Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, den erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung haben.

Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen) in der jeweils aktuellen Fassung.

Wohneigentum ländlicher Raum

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt mit der Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum künftige oder aktuelle Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum außerhalb der Großstädte Chemnitz, Dresden und Leipzig durch eine langfristig zinsgünstige Finanzierung.

Gefördert wird die:

  1. Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Errichtung von Wohnraum, Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie durch Umbau von Nichtwohnraum mit einem Förderdarlehen von bis zu 80 000 Euro
  2. Sanierung sowie Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentums mit einem Förderdarlehen von bis zu 40 000 Euro

Antragsberechtigt ist, wer selbstgenutztes Wohneigentum errichtet, erwirbt, umbaut, erweitert oder saniert.

Die Förderung erfolgt als Förderkredit mit einem Zinssatz von aktuell 0,95% p.a. über die gesamte Darlehenslaufzeit von bis zu 25 Jahren. 

Weitere relevante Informationen zur Förderung

  • Die Förderung erfolgt für einen Bauort im Freistaat Sachsen mit Ausnahme der Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • 20 % der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren (Eigenanteil).
  • Das geförderte Wohneigentum muss der Eigentümer innerhalb der Darlehenslaufzeit selbst nutzen (Zweckbindung).

Antragsberechtigt ist, wer selbstgenutztes Wohneigentum errichtet, erwirbt, umbaut, erweitert oder saniert und dabei Eigentümer, Bauherr bzw. Erwerber des selbstgenutzten Wohneigentums ist.

Der Antrag ist unter Verwendung des durch die SAB zur Verfügung gestellten Antragsverfahrens einzureichen: sab.sachsen.de/wohneigentum-ländlicher.raum.

Wenden Sie sich bei Fragen zu Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, den erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung bitte ebenfalls an die Sächsische Aufbaubank.

Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum – RL WLR) in der jeweils aktuellen Fassung.

zurück zum Seitenanfang