Wohnraumanpassung
Neufassung der Förderung von Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum wegen Mobilitätseinschränkungen der Bewohner (Förderrichtlinie Wohnraumanpassung) tritt am 18. März 2026 in Kraft
Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbst nutzende Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind hierbei Baumaßnahmen zum Barriere Abbau in Wohnräumen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbst nutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, möglichst lange und selbst bestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können.
Am 18. März 2026 tritt eine Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ermöglicht die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Förderportal eine verbesserte digitale Antragstellung mit kurzfristiger Bestätigung des Antragseingangs und automatischer Einbindung der Fach- und Beratungsstellen.
Neu ist, dass für die Förderung Einkommensgrenzen gelten. Die Größe der Wohnung ist nicht mehr relevant. Die Förderhöchstbeiträge, die laut Richtlinie Wohnraumanpassung zulässig wären, können sich mit der Neufassung der Richtlinie beim Nachweis besonderer sozialer Bedürftigkeit erhöhen, müssen für eine Förderzusage aber auch einen Mindestförderbetrag von 1.500 Euro ergeben.
Sind Sie sich bezüglich der geeigneten Umbaumaßnahme unsicher, stehen die beauftragten Fachstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz auch beratend zur Verfügung. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Es muss zudem gesichert sein, dass Sie Ihren Wohnraum selbstständig erreichen und verlassen können.
Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank. Auch dort können Sie Informationen und Unterstützung zum Verfahren erhalten.
Baumaßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner durch Barriere Abbau im Wohnraum zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.
Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen: Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung wie Einbau einer ebenerdigen Dusche, Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der notwendigen Bewegungsflächen, Beseitigung einer Schwelle zum Balkon oder Terrasse. Ebenfalls förderfähig sind abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus. In selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriere Abbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein.
Die Förderung kann Ihren Umbau mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützen, in der Regel maximal 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Empfänger bzw. Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei Bedarf für einen rollstuhlgerechten Umbau erhöht sich der maximale Zuschuss auf 10.000 Euro bzw. 12.500 Euro.
Die Förderung ist nachrangig zu Leistungen Dritter, auf die der Zuwendungsempfänger oder der Angehörige Anspruch hat. In der Regel ist das der Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von der Pflegeversicherung, sofern ein Pflegegrad besteht.
Mieter oder selbst nutzender Eigentümer, der selbst oder bei dem ein im Haushalt wohnender Angehöriger mobilitätseingeschränkt ist.
Für Antragsteller sind Jahreseinkommensgrenzen maßgeblich. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) in der jeweils aktuellen Fassung.
Förderung von Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum wegen Mobilitätseinschränkungen der Bewohner
Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind hierbei barrierereduzierende Baumaßnahmen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbstnutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können.
Unmittelbare Ansprechpartner für die Förderung sind die Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Die Beratungsstellen prüfen auch, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind. Den ausgefüllten Förderantrag können Sie dort dann ebenfalls abgeben.
Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Auch dort können Sie Informationen über das Verfahren erhalten.
- Sächsische Aufbaubank
- Richtlinie des SMI zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA)
Beratungsstellen
Die für sie zuständige Beratungsstelle ergibt sich aus der Lage Ihres Wohnraums:
- Liegt Ihr Wohnraum in der Stadt Chemnitz, im Erzgebirgskreis, im Landkreis Mittelsachsen, im Landkreis Zwickau oder im Vogtlandkreis? Dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz.
- Sie wohnen in Dresden oder in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen oder Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Die für Sie zuständige Beratungsstelle ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden.
- Wenn Ihr Wohnraum in der Stadt Leipzig, im Landkreis Nordsachsen oder im Landkreis Leipzig liegt, dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Behindertenverband Leipzig e. V. mit Sitz in Leipzig.
Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen
Besucheradresse:Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Telefax: 0371 334033
E-Mail: info@sx.vdk.de
Webseite: Webseite des VdK
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Beratungsstelle Wohnraumanpassung
Besucheradresse:Michelangelostraße 2
Achtung: wegen Bauarbeiten ab 6. November 2024 bis voraussichtlich Mitte 2025 abweichend
Paradiesstraße 42
01217 Dresden
Telefon: 0351 479350-0
Telefax: 0351 479350-17
E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Webseite: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Behindertenverband Leipzig e. V.
Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen
Besucheradresse:Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon: 0341 3065-221
E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de
Webseite: https://behindertenverband-leipzig.de/projekte/barrierefreies-bauen/
Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.
Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen: Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung wie Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer ebenerdigen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Balkon oder Terrasse sowie Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus.
Die Förderung besteht in der Ausreichung von Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro, bei Bedarf für einen rollstuhlgerechten Umbau 10.000 Euro.
Die Förderung ist nachrangig zu Leistungen Dritter, auf die der Zuwendungsempfänger oder der Angehörige Anspruch hat.
Mobilitätseingeschränkter Eigentümer (Selbstnutzer) oder Mieter, der selbst oder bei dem ein im Haushalt wohnender Angehöriger mobilitätseingeschränkt ist.
Der Antrag ist unter Verwendung des durch die SAB zur Verfügung gestellten Antragsverfahrens einzureichen:
https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
Eine Beratung bei der für den Wohnort zuständigen Beratungsstelle ist verpflichtend.
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) in der jeweils aktuellen Fassung.
Revosax: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17278-RL-Wohnraumanpassung