Wohnraumanpassung
Hinweis:
Aktuell ist keine Antragstellung für diese Förderung möglich, da die unerwartet hohe Nachfrage im Kalenderjahr 2024 die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten hat.
Neue Informationen, ab wann eine Antragstellung im Jahr 2025 möglich ist, finden Sie voraussichtlich ab Ende Januar 2025 auf dieser Internetseite.
Förderung von Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum wegen Mobilitätseinschränkungen der Bewohner
Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind hierbei barrierereduzierende Baumaßnahmen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbstnutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können.
Unmittelbare Ansprechpartner für die Förderung sind die Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Die Beratungsstellen prüfen auch, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind. Den ausgefüllten Förderantrag können Sie dort dann ebenfalls abgeben.
Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank in 01097 Dresden. Auch dort können Sie Informationen über das Verfahren erhalten.
- Sächsische Aufbaubank
- Richtlinie des SMI zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA)
Beratungsstellen
Die für sie zuständige Beratungsstelle ergibt sich aus der Lage Ihres Wohnraums:
- Liegt Ihr Wohnraum in der Stadt Chemnitz, im Erzgebirgskreis, im Landkreis Mittelsachsen, im Landkreis Zwickau oder im Vogtlandkreis? Dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz.
- Sie wohnen in Dresden oder in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen oder Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Die für Sie zuständige Beratungsstelle ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden.
- Wenn Ihr Wohnraum in der Stadt Leipzig, im Landkreis Nordsachsen oder im Landkreis Leipzig liegt, dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Behindertenverband Leipzig e. V. mit Sitz in Leipzig.
Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen
Besucheradresse:Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Telefax: 0371 334033
E-Mail: info@sx.vdk.de
Webseite: Webseite des VdK
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Beratungsstelle Wohnraumanpassung
Besucheradresse:Michelangelostraße 2
Achtung: wegen Bauarbeiten ab 6. November 2024 bis voraussichtlich Mitte 2025 abweichend
Paradiesstraße 42
01217 Dresden
Telefon: 0351 479350-0
Telefax: 0351 479350-17
E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Webseite: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Behindertenverband Leipzig e. V.
Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen
Besucheradresse:Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon: 0341 3065-221
E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de
Webseite: https://behindertenverband-leipzig.de/projekte/barrierefreies-bauen/
Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.
Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen: Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung wie Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer ebenerdigen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Balkon oder Terrasse sowie Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus.
Die Förderung besteht in der Ausreichung von Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000 Euro, bei Bedarf für einen rollstuhlgerechten Umbau 20.000 Euro.
Die Förderung ist nachrangig zu Leistungen Dritter, auf die der Zuwendungsempfänger oder der Angehörige Anspruch hat.
Mobilitätseingeschränkter Eigentümer (Selbstnutzer) oder Mieter, der selbst oder bei dem ein im Haushalt wohnender Angehöriger mobilitätseingeschränkt ist.
Der Antrag ist unter Verwendung des durch die SAB zur Verfügung gestellten Antragsverfahrens einzureichen:
https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
Eine Beratung bei der für den Wohnort zuständigen Beratungsstelle ist verpflichtend.
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) in der jeweils aktuellen Fassung.
Revosax: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17278-RL-Wohnraumanpassung