Städtebauförderung
Seit 1991 engagiert sich die Städtebauförderung des Bundes und der Länder, sowohl durch Bund-Länder-Programme als auch spezifische Landesprogramme, für die Weiterentwicklung sächsischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren. Diese Förderung hat in den letzten 30 Jahren einen nachhaltigen Beitrag für die sächsischen Städte geleistet. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 6,2 Milliarden Euro bisher konnten historische Innenstädte gerettet, Brachflächen belebt und soziale Missstände in den Städten und Gemeinden Sachsens behoben werden.
Ein wesentliches Merkmal, das die Städtebauförderung von anderen Programmen unterscheidet, besteht darin, dass sie nicht nur Einzelmaßnahmen unterstützt. Vielmehr steht ein klar abgegrenztes städtisches Gebiet im Fokus, das als sogenannte städtebauliche Gesamtmaßnahme betrachtet wird. Basierend auf einem im Vorfeld zusammengestellten Maßnahmenbündel verfolgt die Förderung das Ziel, dieses Gebiet als Ganzes in seiner Entwicklung zu attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräumen zu unterstützen.
Die Städtebauförderung wird von Bund und Ländern als Leitprogramm betrachtet, das eine zukunftsorientierte, nachhaltige und moderne Entwicklung von Städten und Gemeinden fördert. Der Handlungsbereich der Städtebauförderung ist breit angelegt und umfasst verschiedene Aspekte, darunter stadtentwicklungspolitische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und zunehmend auch ökologische Ziele.
Ein zentrales Anliegen der Städtebauförderung ist die Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger. Durch flexible Kooperations- und Managementstrukturen werden lokale Kräfte und Ideen gebündelt. Damit trägt die Städtebauförderung nicht nur zur Schaffung von öffentlichen Räumen und sozialen Infrastrukturen bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe aller.
Städtebauförderung - lernendes Programm
Die Städtebauförderung ist als "lernendes Programm konzipiert" und kann flexibel auf neue Themen und Herausforderungen reagieren. Neben städtebaulichen Impulsen hat sie die Stadtentwicklung als Ganzes beeinflusst. Das Planungsverständnis, das seit Ende der 1990er Jahre verfolgt wird, zielt auf gebietsbezogene, sektorübergreifende und ganzheitliche Lösungen für Entwicklungsprobleme ab. Dies markiert einen Paradigmenwechsel in der Stadterneuerung, weg von rein baulichen Aspekten hin zu Handlungs-, Akteurs-, Ziel- und Zeitdimensionen.
Die Städtebauförderung hat somit soziale, ökologische und ökonomische Fragestellungen in den Fokus gerückt und eine ganzheitliche Perspektive eingenommen. Neben der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik haben andere Politikfelder wie Wirtschafts- und regionale Strukturpolitik, Wohnungspolitik, Umweltpolitik, Jugend- und Bildungspolitik, Integrationspolitik sowie Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik an Bedeutung gewonnen. Die Städtebauförderung strebt eine integrative Diskussion und Koordination dieser Handlungsfelder an, um einen maximalen Nutzen für das Fördergebiet als Gesamtmaßnahme zu erzielen.
Im 4. Quartal 2023 wurde vom Sächsischen Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) eine Fachstelle für systeminnovative Gemeindeentwicklung eingerichtet, die die Städte und Gemeinden zu Themen der integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklung berät. Neben einem neuen Handlungsleitfaden für die Erstellung integrierter Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepte wird ab dem 1. Quartal 2024 auch eine Online-Plattform zur Gemeindeentwicklung in Sachsen Frag doch INGE! – Die Fachstelle für integrierte Gemeindeentwicklung in Sachsen (inge-sachsen.de) mit vertiefenden Informationen zur Verfügung stehen.
Die Städtebauförderung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen. Bund und Länder betrachten sie als zentrale sozial-, struktur-, innen-, umwelt- und kommunalpolitische Aufgabe. Ein gemeinsames Verständnis besteht darin, dass die Städtebauförderung wesentlich zur Umsetzung der neuen Leipzig Charta, der Ziele der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und der Davos-Deklaration beiträgt. Dadurch soll eine nachhaltige Innenentwicklung gefördert und der Flächenverbrauch reduziert werden. Besonderes Augenmerk liegt auf einer bestandsorientierten und baukulturell anspruchsvollen Städtebauförderung, die durch die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kinder, Jugendlicher und schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen, umgesetzt werden soll.
Die Städtebauförderung agiert als lernendes Programm und hat sich an aktuelle urbane Herausforderungen angepasst. Die Handlungsfelder reichen von klassischem Städtebau bis zu sozialen, lokalökonomischen und ökologischen Themen. Insbesondere im Kontext von Klimaschutz und -anpassung werden entsprechende Maßnahmen entwickelt. Auch die Sicherung der Daseinsvorsorge in Städten und Gemeinden, die vom demographischen Wandel betroffen sind, behält einen hohen Stellenwert. Die Förderung von nachhaltigen interkommunalen Kooperationsstrukturen ist ein weiteres Ziel.
Im Freistaat Sachsen werden die Zielstellungen der Städtebauförderung den spezifischen urbanen Herausforderungen angepasst. Die Revitalisierung brach gefallener Flächen und leerstehender Gebäude wird als besondere Notwendigkeit und Chance betrachtet, um neue Entwicklungsimpulse zu setzen.
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsschichten zu stimulieren. Insbesondere im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung liegt der Fokus auf der Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur, was sich positiv auf die Schaffung öffentlicher Räume und die Wohn- sowie Aufenthaltsqualität auswirken soll.
Der Freistaat Sachsen setzt auf eine gebietsbezogene und integrierte Bearbeitung urbaner Herausforderungen. Die Städtebauförderung soll den integrierten Handlungsansatz in Planung und Umsetzung stärken, sowohl durch verwaltungsinterne ressortübergreifende Kooperation als auch durch die Partizipation der Akteure vor Ort.
Gewährung der Städtebauförderung als Zuschuss, Unrentierlichkeit der Maßnahmen:
Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer in der Regel unrentablen öffentlichen Aufgaben.
Im volkswirtschaftlichen Sinn handelt es sich um die Erstellung öffentlicher Güter, mit denen regelmäßig keine oder keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden können. Deshalb können sie von den Gemeinden nur mit Zuschüssen bewältigt werden.
Städtebauförderungsmittel werden daher ausschließlich für öffentliche Investitionen und den unrentierlichen Teil privater Investitionen gewahrt.
Die Grundlagen für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung sind im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern verankert.
Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind Artikel 104 b Absatz 2 GG sowie § 164b Absatz 1 BauGB, ergänzt durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie spezifische Förderrichtlinien der Länder, die landesspezifisch variieren können.
In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über Fördervoraussetzungen, -schwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel sowie den Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten der Städtebaufördermittel. Die jährliche Aktualisierung ermöglicht es, flexibel auf neue Herausforderungen im Städtebau zu reagieren.
Für die Fördergebiete und Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung sind die Regelungen des Besonderen Städtebaurechts maßgeblich, insbesondere die §§ 136 ff. im zweiten Kapitel des Baugesetzbuches.
Integrierte gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklungskonzepte sind Fördervoraussetzung der Städtebauförderung und dienen als Grundlage für die Festlegung der Fördergebiete und Gesamtmaßnahmen. Die Regelungen für die Bauleitplanung im ersten Kapitel des Allgemeinen Städtebaurechts kommen dabei zur Anwendung.
Das für den Freistaat Sachsen geltende Förderverfahren ist in der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen für die Städtebauförderung (RL Städtebauliche Erneuerung) festgelegt.
Die jährliche Ausschreibung und aktuelle Schwerpunktsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgen für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Amtsblatt.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Seit 1971 besteht die Städtebauförderung als Bund-Länder-Programm zur Behebung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste. In den neuen Bundesländern, darunter auch Sachsen, unterstützt die Städtebauförderung seit 1991 mit spezifischen Programmen. Ursprünglich konzentrierte sich das Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ auf die Behebung von Missständen in den alten Bundesländern. Doch angesichts der besonderen Herausforderungen in den neuen Bundesländern wurde ein neues Programm, der „Städtebauliche Denkmalschutz“, ins Leben gerufen. Dieses richtete sich insbesondere auf die Erhaltung bedeutender Altstädte, darunter auch Bautzen, Meißen, Pirna und Görlitz.
Zu Beginn der 1990er erhielten Gemeinden im Rahmen dieser Programme erhebliche Finanzhilfen, doch trotz jährlicher Bereitstellung hoher Summen konnte der Bedarf nicht gedeckt werden. Neben der Rettung historischer Innenstädte lag ein Fokus auch auf Plattenbaugebieten, um sozialen Missständen entgegenzuwirken. In den 1990er Jahren wurde das Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ eingeführt, das nicht nur die Sanierung von Gebäuden, sondern auch Maßnahmen des Wohnumfeldes und sozialen Miteinanders unterstützte.
Die steigenden sozialen Probleme in Plattenbaugebieten führten zur Einführung des Programms „Soziale Stadt“ im Jahr 1999. Obwohl anfangs auf Skepsis stieß, entwickelte es sich durch städtebauliche Investitionen und Bürgerbeteiligung zu einem äußerst erfolgreichen Instrument.
Ein weiteres Problem in den 1990er Jahren war der zunehmende Leerstand von Wohnungen, der binnen zehn Jahren einen drastischen Wandel von Wohnungsmangel zu einem Wohnungsüberhang in Sachsen bewirkte. Die Lösung erforderte einen Paradigmenwechsel, einschließlich erster Diskussionen über den Rückbau von Wohnungen. Hierbei unterstützte der Freistaat Sachsen 2000 die Wohnungsunternehmen mit einem Landesrückbauprogramm. Der Bund trug durch die Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen dazu bei.
Trotz kontroverser Diskussionen über den Rückbau war die soziale Stadtentwicklung notwendig. In den 2000er Jahren erkannte der Bund dies mit der Einführung des Programms „Stadtumbau Ost“ an, das erstmals den Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude förderte. In den folgenden Jahren wurden weitere Programme wie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Kleine Städte und Gemeinden“ und „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen, die der Freistaat Sachsen ebenfalls kofinanzierte.
Aktuell gibt es bei den Bund-Länder-Förderprogrammen drei aktive Programme. Bei den Landesprogrammen sind es zwei: Das Landesbrachenprogramm und das Rückbauprogramm. Dazu informieren Sie sich bitte in den beiden Unterseiten.
Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Jede föderale Ebene beobachtet die Umsetzung der Programme und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen nach eigenen Erfordernissen.
Rechtliche Grundlage für das Monitoring der Städtebauförderung sind die im Grundgesetz (Artikel 104b, Absätze 2 und 3) formulierten Regelungen zur Überprüfung der Verwendung der Finanzhilfen sowie zur Berichterstattungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat über die Durchführung der Gesamtmaßnahmen.
Das BBSR betreibt für Bund und Länder ein Monitoring-System zur Programmumsetzung.
Aufgrund des langen Verlaufes von bis zu 15 Jahren bis zum Abschluss einer Gesamtmaßnahme haben Bund und Ländern unter Einbeziehung der Gemeinden ein Evaluierungsverfahren – bestehend aus Monitoring und Evaluierung – entwickelt, dass sowohl die Anforderungen des Bundes, als auch der Länder an eine Erfolgskontrolle im Sinne des Haushaltrechtes erfüllt. Bund und Länder haben sich dabei auf Standards zu den zu übermittelnden Daten verständigt und dies in den Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung fixiert.
Die Basis des Monitoring-Systems bilden die in den Bundesprogrammen veröffentlichten Förderdaten zu jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Mit den Begleitinformationen, die im Zuge der Programmaufstellung zu jeder Gesamtmaßnahme erfasst werden, und dem 2014 eingeführten Monitoring, das ein Indikatorenset aus Input-, Output- und Kontextindikatoren zu den Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung umfasst, ist der Datenumfang ausgeweitet worden.
Die geförderten Kommunen stellen gemäß den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung diese Daten bereit, die über die Länder dem Bund zur Verfügung gestellt werden.
Das BBSR wertet die Daten aus, erstellt Berichte und wissenschaftliche Analysen, die auch den Ländern zur Verfügung gestellt werden und nutzt sie für die Politikberatung des Bundes.
Die Evaluierungspflicht wird im Freistaat Sachsen wie folgt umgesetzt:
Das Förderverfahren für die Umsetzung der Städtebauförderung im Freistaat Sachsen sieht für alle Programme vor, dass die Gemeinden das Erreichen der Zielstellung der Gesamtmaßnahmen und die Beachtung der allgemeinen Schwerpunktsetzung der Städtebauförderung im Rahmen des Monitoring – Systems des Bundes gegenüber Bund und Land nachweisen.
Eine wesentliche Grundlage dafür sind neben den Begleitinformationen zum Antrag, die Daten des elektronischen Monitorings des Bundes und die jährlichen Berichte der Programmgemeinden zum Stand der Umsetzung der Fördergebiete.
Dabei werden in einem komplexen elektronischen Monitoring (EMO) auf der Basis von Indikatoren und verbalen Stellungnahmen - zu jeder einzelnen geförderten Gesamtmaßnahme der Umsetzungsstand, Zielerreichung und Programmkonformität jährlich erhoben. Die Gemeinden speisen die entsprechenden Daten in das EMO ein, das Land kann den Inhalt der genutzten Matrix lesen und nutzen, der Bund wertet die Daten jährlich für alle Länder und Gemeinden aus (Evaluierung) und führt im zugrundeliegenden Evaluierungskonzept vorgesehene zeitlich gestaffelte Schwerpunktevaluierungen / Programmevaluierungen durch, an denen Länder und Gemeinden beteiligt sind. Die Schwerpunktevaluierungen zeigen auf, ob Schwerpunktsetzung und Programmatik der Städtebauförderung zeitgemäß sind, also dem aktuellen Stand der Herausforderungen in Stadtentwicklung und Städtebau entsprechen.
Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen durchgeführten, Maßnahmen im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme obliegt den Gemeinden und wird durch die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung lt. Sächsischer Haushaltordnung umgesetzt.
Monitoring – aktuell
Die Monitoringdaten des jeweils laufenden Programmjahres sind zeitversetzt immer zum 30. September des darauffolgenden Jahres vom Land an den Bund zu übermitteln.
Zuvor sind diese von den Gemeinden in die elektronisch vom Bund bereitgestellten Formblätter (unter http://staedtebauförderung.is44.de) einzutragen.
Im Kalenderjahr 2021 sind für laufende Gesamtmaßnahmen die Daten des Kalenderjahres 2020 zu erfassen.
Für 2021 in das Landes- und Bundesprogramm neu aufgenommene Gesamtmaßnahmen sind die Daten erstmals 2022 von den Gemeinden für das Kalenderjahr 2021 zu erfassen.
Das Datum der notwendigen Freischaltung der erfassten Daten durch die Gemeinden wird vom Staatsministerium für Regionalentwicklung den Programmgemeinden im jeweiligen Kalenderjahr bekannt gegeben.