Denkmale
Mit 101.000 Baudenkmalen und 13.000 Bodendenkmalen verfügt der Freistaat Sachsen über eine der reichsten Denkmallandschaften in ganz Deutschland.
Aber was steht hinter dem Wort „Denkmal“?
Hierbei kann es sich um ganz unterschiedliche Arten von Bauten, wie Schlösser, Burgen, Herrenhäuser, auch Brücken oder Bahnhöfe handeln. Aber auch um Gärten, Parks und Friedhöfe sowie bewegliche Kunstgüter, wie Werke der Bildenden Kunst und Sammlungen.
Außerdem ist Sachsen als historisches Industrieland stark von seinen rund 6.800 Bauten der Produktions- und Verkehrsgeschichte geprägt.
Die Sächsische Verfassung stellt Denkmale als Teil unseres kulturellen Erbes unter den besonderen Schutz des Landes.
Das Sächsische Denkmalschutzgesetz sowie die Sächsische Verfassung verpflichten den Freistaat und dessen Landkreise und Kommunen, die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes wahrzunehmen.
Was verbirgt sich hinter Dankmalschutz und Denkmalpflege?
Denkmalschutz umfasst den Vollzug von gesetzlichen Regelungen zum Erhalt von Kulturdenkmalen. Bei der Denkmalpflege handelt es sich um alle Maßnahmen, die zur dauerhaften Erhaltung von Denkmalen ergriffen werden und auch deren Nutzbarmachung dienen.
Das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie haben in diesen Bereichen ebenfalls eine Schlüsselrolle. Sie beraten und unterstützen als Fachbehörden bei den wichtigsten Fragen rund um Denkmalschutz und Denkmalpflege an Bau- und Bodendenkmalen.
Zudem unterstützt der Freistaat Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten durch eine Reihe von Förderprogrammen.