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Recht des Wohnungswesens

Das Recht des Wohnungswesens, für das das Staatsministerium für Regionalentwicklung zuständig ist, umfasst die im BGB aufgeführten Eingriffsmaßnahmen der Länder in den Wohnungsmarkt.

Das BGB ermöglicht den Ländern folgende Eingriffsmaßnahmen:

  • Mietpreisbremse
  • abgesenkte Kappungsgrenze
  • verlängerte Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung.

Im Freistaat Sachsen gilt seit 31. Juli 2014 die Kappungsgrenzen-Verordnung für die Landeshauptstadt Dresden. Ab 18. Februar 2018 gilt die Kappungsgrenzen-Verordnung auch für die Stadt Leipzig. Die Kappungsgrenzen-Verordnung wurde am 3. Juni 2020 neu gefasst und die Neufassung trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Eine Kappungsgrenzen-Verordnung betrifft ausschließlich bestehende, laufende Mietverhältnisse über Wohnraum. Die Kappungsgrenzen-Verordnung bewirkt, dass die bestehenden Mieten innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent, jedoch nicht höher als bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden dürfen. In Gemeinden, in denen die Kappungsgrenzen-Verordnung nicht gilt, liegt die Obergrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.

In den letzten Jahren hat sich die Wohnungsmarktlage in den Städten Dresden und Leipzig stark verändert. Im Freistaat Sachsen ist daher die Mietpreisbegrenzungsverordnung („Mietpreisbremse“) am 13. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Regelung soll auf den angespannten Wohnungsmärkten in den Städten Dresden und Leipzig überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen verhindern.

Auch außerhalb des BGB können die Länder Gesetze zur Regulierung des Wohnungsmarktes erlassen. Als Beispiel wäre ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu nennen. Der Freistaat Sachsen prüft derzeit aufgrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der verstärkten Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen in den Städten Dresden und Leipzig den Erlass eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes.

Für Fragen des Mietvertragsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist innerhalb der Sächsischen Staatsregierung das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig.

 

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