Rechtsgrundlagen in Denkmalschutz & Denkmalpflege
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 Sächsische Verfassung stehen Kulturgüter unter dem Schutz des Landes. Um dies sicherzustellen wurde 1993 das Sächsische Denkmalschutzgesetz erlassen.
Eine Reihe von Verwaltungsvorschriften (VwV) konkretisieren das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Außerdem gibt es Fördermöglichkeiten, die Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Erhaltung ihrer Denkmale finanziell unterstützen.
Die für Denkmalschutz und die Denkmalpflege einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie in der folgenden Auflistung:
- Europäische Denkmalschutz-Charta 1975
- Haager-Konvention zum Schutz von Kulturgut 1954
- Charta von Athen - zur Restaurierung historischer Denkmäler 1931
- Charta von Venedig - zur Konservierung und Restaurierung historischer Denkmäler und Ensemles 1964
- Charta von Florenz - Charta der historischen Gärten 1981
- Charta von Washington - Charta für die Denkmalpflege in historischen Städten 1987
- Charta von Krakau - Prinzipien zur Konservierung und Restaurierung des historischen Bauerbes 2000