Rechtsgrundlagen in Denkmalschutz & Denkmalpflege
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 Sächsische Verfassung stehen Kulturgüter unter dem Schutz des Landes. Um dies sicherzustellen wurde 1993 das Sächsische Denkmalschutzgesetz erlassen.
Eine Reihe von Verwaltungsvorschriften (VwV) konkretisieren das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Außerdem gibt es Fördermöglichkeiten, die Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Erhaltung ihrer Denkmale finanziell unterstützen.
Alle für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie in der folgenden Auflistung:
- Artikel 11 Absatz 3 Verfassung des Freistaats Sachsen
- Sächsisches Denkmalschutzgesetz
- Verwaltungsvorschrift Kulturdenkmallisten
- Verwaltungsvorschrift Einvernehmen
- Verwaltungsvorschrift Zumutbarkeit des Denkmalerhalts
- § 3 Förderzuständigkeitsverordnung
- Richtlinie Denkmalförderung
- Verwaltungsvorschrift über die Höhe der Zuweisung von Haushaltsmitteln des Landesprogrammes Denkmalpflege zur Bewirtschaftung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 SächsDSchG
- Denkmalpflegeentschädigungsverordnung
- Verwaltungsvorschrift Ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege
- Verwaltungsvorschrift Geschäftsordnung Denkmalrat
- Entscheidungssammlung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts