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Bauvorschriften & Bauordnungsrecht

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist teil des Öffentlöichen Baurechts

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht Teil des öffentlichen Baurechts. Es wird von den Ländern geregelt und beinhaltet Vorschriften, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Leben und Gesundheit durch bauliche Anlagen vermeiden.

Die Anforderungen an bauliche Anlagen werden in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und in darauf beruhenden weiterführenden Vorschriften gestellt. Bitte beachten Sie auch die beiden aufgeführten Publikationen, die sich auf weiteres Fachrecht und weitere Genehmigungen o.ä. beziehen.

Darüber hinaus ist beim Bauen ein umfangreiches Regelwerk zu bautechnischen Anforderungen zu beachten.

Vorschriften und Hinweise des Freistaates Sachsen zum Bauordnungsrecht und zur Bautechnik sind in einer Übersicht mit Angabe von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen, Anwendungshinweisen und Handlungsempfehlungen auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts im Freistaat Sachsen zusammengestellt.

Gesetze

Gesetz Fassung Veröffentlichung
Sächsische Bauordnung (SächsBO) 11. Mai 2016 SächsGVBl. S. 186, zuletzt geändert durch AArtikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) Gesetzestext
Sächsisches Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung
(EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte (Sächsisches Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz – SächsBauPMÜDG)
2. April 2014 SächsGVBl. S. 260, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)
Gesetzestext

Verordnungen

Verordnung Fassung Veröffentlichung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO)

2. September 2004

SächsGVBl. S. 427, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 748) Direktlink zum Verordnungstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht (SächsTechPrüfVO) 7. Februar 2000 SächsGVBl. S. 127, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 647)
Direktlink zum Verordnungstext
 
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze (Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung – SächsGarStellplVO) 13. Juli 2011 SächsGVBl. S. 312
Direktlink zum Verordnungstext
 
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen (Sächsische Feuerungsverordnung – SächsFeuVO) 15. Oktober 2007

SächsGVBl. S. 432, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 134) Direktlink zum Verordnungstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische  Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)

7. September 2004

SächsGVBl. S. 443, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 2) Direktlink zum Verordnungstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO) 29. Juli 2004

SächsGVBl. S. 403, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Direktlink zum Verordnungstext

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudeenergieverordnung - GebEnVO)

19. Dezember 2023

SächsGVBl. S. 27 Direktlink zum Verordnungstext

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschrift Fassung Veröffentlichung

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)

18. März 2005

SächsABl. SDr. S. S 59; SächsABl.S. 363, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Mai 2019 (SächsABl. S. 782, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321) Direktlink zur VwV

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (VwVBauPrüf) 30. August 2005

SächsABl. S. 890, geändert durch Ziffer XXIII der Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336, 353), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321) Direktlink zur VwV

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB)

24. Juli 2024

SächsABl. 2024 S. 939

Direktlink zur VwV
Download der Anwendungshinweise zur VwV TB  s.u. unter "Anwendungshinweise, Handlungsempfehlungen"

Richtlinien

Richtlinie (nur die Richtlinien, die als Anlagen der VwVSächsBO veröffentlicht wurden) Fassung Veröffentlichung
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (SächsEltBauR)

7. August 2012

SächsABl. S. 1031 Anlage 4 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie – SächsBeBauR)

18. März 2005

SächsABl. SDr. S. S 59, S 97, Anlage 5 zur VwVSächsBO, zuletzt geändert durch VwV vom 20. April 2017 (SächsABl. S. 635 Direktlink zur RL

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Sächsische Verkaufsstättenbaurichtlinie – SächsVerkBauR)

18. März 2005

SächsABl. SDr. S. S 59, S 99, Anlage 6 zur VwVSächsBO, zuletzt geändert durch VwV vom 20. April 2017 (SächsABl. S. 635) Direktlink zur RL

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Schulen (Sächsische Schulbaurichtlinie – SächsSchulBauR)

7. August 2012

SächsABl. S. 1031, 1033, Anlage 7 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten (SächsFlBauR) 7. August 2012

SächsABl. S. 1031, 1034, Anlage 8 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Sächsische Hochhausbaurichtlinie – SächsHHBauR) 9. Mai 2019

SächsABl. S. 782. Anlage 9 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL

Bekanntmachungen

Bekanntmachung Fassung Veröffentlichung
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren 29. April 2016

SächsABl. SDr. S. S 486, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. August 2024 (SächsABl. S. 969)

Bekanntmachung der obersten Bauaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen über die Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit

fortlaufende Aktualisierung

Prüfingenieure/Prüfsachverständige - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
Bekanntmachung der obersten Bauaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen über die Liste der anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz

fortlaufende Aktualisierung

Prüfingenieure/Prüfsachverständige - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte 1. März 2024

SächsABl. S. 375

REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Tabelle Rohbauwerte

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über den Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau 2. November 2023

SächsABl. S. 1482

REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Stundensatz zur Gebührenberechnung und Honorarberechnung

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Formulare für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen 7. Februar 2024 SächsABl. S. 261

Anwendungshinweise, Handlungsempfehlungen

Technische Baubestimmungen

16.08.2024 - Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technischen Baubestimmungen in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technischen Baubestimmungen (VwV TB) vom 24. Juli 2024 (SächsABl. S. 939) ist am 16. August 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen vom 06. Januar 2021 (SächsABl. S. 52), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 05. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321), außer Kraft getreten.

Zur VwV TB hier

Hinweise für Eigentümer/Verfügungsberechtigte

Seit jeher trägt der Eigentümer/Verfügungsberechtigte die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung sowie die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Die nachfolgenden Hinweise sollen den Eigentümer/Verfügungsberechtigten bei der notwendigen Überprüfung Hilfestellung geben.

Hinweise zum Bauen im Bestand

Bei der Änderung von baulichen Anlagen müssen die Beteiligten klären, auf welcher Grundlage ggf. erforderliche bautechnische Nachweise zu führen sind und wie in diesem Zusammenhang mit dem Grundsatz des Bestandsschutzes umzugehen ist.

Hinweise zum Bauen in Überschwemmungsgebieten

22.08.2024 - Neufassung des Kriterienkataloges zur Erklärung des Tragwerksplaners

Gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ist bei den dort genannten baulichen Anlagen der Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlich zu prüfen, wenn sich aus dem Kriterienkatalog ein entsprechendes Erfordernis ergibt. Der vom qualifizierten Tragwerksplaner zur Feststellung der Pflicht zur bauaufsichtlichen Prüfung des Standsicherheitsnachweises anzuwendende Kriterienkatalog ist in Anlage 2 zur Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) geregelt, welche mit Änderung der DVOSächsBO vom 16. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 748) fortgeschrieben wurde.

Mit der Änderung der Bekanntmachung über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren vom 02. August 2024 (SächsABl. S. 969) wurde der Vordruck „Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 zur DVOSächsBO" an den neugefassten Kriterienkatalog angepasst.

Die ebenfalls fortgeschriebenen Erläuterungen zur Anwendung des Kriterienkataloges nach § 12 Abs. 3 DVOSächsBO sollen dazu beitragen, die Kriterien zu interpretieren und auf das jeweilige Bauvorhaben sachgerecht anzuwenden.

Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13; Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ab dem 16. Oktober 2016

Am 15. Oktober 2016 endete die Frist zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13. Der nachfolgende Erlass vom 14. Oktober 2016 enthält Hinweise für den bauaufsichtlichen Vollzug ab dem 16. Oktober 2016 bei der Verwendung von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) tragen. 

Hinweise zur Planung und Ausführung von Nagelplattenkonstruktionen

Die Planung, Ausführung, Instandhaltung und Untersuchung von Nagelplattenkonstruktionen erfordern eine hohe Sorgfalt aller am Bau Beteiligten.

Die folgenden Hinweise sollen die am Bau Beteiligten sensibilisieren und darin unterstützen, qualitativ hochwertige und robuste Nagelplattenkonstruktionen des Ingenieurholzbaus zu schaffen. Die Hinweise zur Untersuchung sollen bei der Überprüfung der Standsicherheit bestehender Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise Hilfestellung geben.

Hinweise zur Erlangungen von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen

Gemäß § 4 der Dritten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung vom 6. April 2018 (SächsGVBl. S. 134) ist die Landesdirektion Sachsen – Landesstelle für Bautechnik zuständige Behörde für die Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und den Verzicht darauf nach § 20 der SächsBO sowie für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und den Verzicht darauf nach § 16a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 der SächsBO.

 

Unter nachfolgenden Link sind in einem allgemeinen Merkblatt alle erforderlichen Informationen dazu zusammen gestellt.

weitere Anwendungshinweise und Handlungsempfehlungen

Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulassung von Windenergieanlagen, sowie die gemeinsamen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung gemäß § 35 Absatz 5 BauGB, finden Sie unter dem Menüpunkt Bauplanungsrecht und Städtebau.

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