ESF - Stadtentwicklung
Vorhabensbereich A "Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten"
Mit dem Programmteil „Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten“ unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) Städte und Gemeinden bei der sozialen Entwicklung ausgewählter Stadtgebiete mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Eine Besonderheit stellt im Freistaat Sachsen die enge Verzahnung des Programms ESF Plus mit dem Programm EFRE-Stadtentwicklung dar.
26 Städte haben 31 Konzepte für die Förderung von niedrigschwelligen sozialen Vorhaben in benachteiligten Stadtgebieten eingereicht und Rahmenbescheide als Grundlage für deren Umsetzung im Zeitrahmen von 2022 bis 2028 erhalten - zur Liste der Programmstädte, siehe unten und zum ESF-Kartenviewer, siehe rechts.
Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die Lebenssituation von sozial und am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen durch niedrigschwellige Vorhaben nachhaltig zu verbessern. Hierzu zählen z. B. Formen der sozialen Arbeit mit Kindern, Nachbarschaftsprojekte sowie Maßnahmen, mit denen die Chancen der Bewohner auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Grundlage ist ein von der Gemeinde mit den Stadtteilbewohnern erstelltes mehrjähriges Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept (GIHK).
Im EU-Förderzeitraum 2021-2027 wird das Förderprogramm im Rahmen des ESF Plus-Programmes des Freistaates Sachsen fortgesetzt. Knapp 46 Mio. Euro stehen dafür aus ESF Plus- und aus Landesmitteln zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Teil A der Förderrichtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ im Vorhabensbereich „Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten“.
Gefördert wird die Erarbeitung von Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzepten (GIHK) und deren Umsetzung mittels niedrigschwelliger und informeller Stadtteilvorhaben in den Fördergegenständen
- Informelle Kinder- und Jugendbildung
- Soziale Integration
- Wirtschaft im Quartier
sowie begleitender Maßnahmen, die auf die Umsetzung der GIHK insgesamt ausgerichtet sind.
Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit benachteiligten Stadtgebieten, die eine überdurchschnittliche SGB II-Quote aufweisen, konnten bis zum 31.12.2023 Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzepte (GIHK) und dazu einen Antrag auf Rahmenbescheid einreichen. 26 Städte haben 31 Konzepte vorgelegt und Rahmenbescheide als Grundlage für die Umsetzung der darin konzipierten Einzelvorhaben erhalten.
Zuwendungen zur Umsetzung der in den GIHK konzipierten Einzelvorhaben können durch die Städte an Projektträger, die sich an der Erstellung des GIHK beteiligt haben, weitergeleitet werden. Projektträger können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften sein.
Die Aufnahme in das Programm konnte durch Städte und Gemeinden mit benachteiligten Stadtgebieten (mit einer überdurchschnittlichen SGB II-Quote), bis zum 31.12.2023 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle beantragt werden.
Die Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung des Progamms, Workshops, etc.
Hier folgen in Kürze Veröffentlichungen der Programmstädten.
Hier finden Sie Leitfaden und Downloads zu den EU-seitigen Anforderungen an die Kommunikation zum Programm.
Verschiedene Fassungen des Gestaltungselements „Europa stärkt dich und deine Stadt“ („Smiley“) können Sie über nachfolgenden Link abrufen. Bitte laden Sie hierzu die ZIP-Datei herunter und entpacken/extrahieren Sie diese anschließend, um die Gestaltungselemente zu verwenden.
Im Freistaat Sachsen wurden im Förderzeitraum 2014-2020 37 Gebiete in 32 Städten und Gemeinden gefördert. Für das breite Spektrum an Vorhaben standen insgesamt 38,1 Mio. EUR zur Verfügung (32,1 Mio. EUR EU-Mittel und 6 Mio. EUR Landesmittel). Eine Dokumentation zur Umsetzung im Förderzeitraum 2014 - 2020 finden Sie hier.
Für die Umsetzung von ESF geförderten Projekten gibt es tolle Beispiele! Schauen Sie einfach bei den Städten Borna, Heidenau, Hoyerswerda und Zwickau vorbei und informieren sich über das, was durch EU und Landesmittel erreicht wurde.
Vorhabensbereich B " Servicestelle für Quartiersentwicklung und Geminwesenarbeit in benachtiligten Stadtgebieten"
Die im Jahr 2023 neu implementierte Servicestelle soll zur Stärkung von Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in Sachsen beitragen. Vernetzung und Kooperation sowie Erfahrungsaustausch, Wissens- und Informationstransfer sind dafür wichtige Instrumente. Außerdem sollen die Ideen und Erfahrungen aus der Umsetzung des Programmteils „Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten“ für alle Städte und Gemeinden sowie Akteure der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in Sachsen erschlossen werden.
Ziel der Förderung ist die Stärkung einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung durch Aufbau von Netzwerken und Kooperationen zwischen Gemeinden, Projektträgern und anderen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, die auf dem Gebiet der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit tätig sind.
Die Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten ist als Innovatives Vorhaben im ESF Plus-Programm des Freistaates Sachsen berücksichtigt.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Teil B der Förderrichtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ im Vorhabensbereich „Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten“.
Gefördert werden Aufbau und Betrieb einer Servicestelle, deren Tätigkeit die Wirksamkeit des Vorhabensbereichs A verstärkt, insbesondere durch:
- Vernetzung der ESF-Programmstädte untereinander und mit weiteren relevanten Akteuren, Partnern und Multiplikatoren,
- Erfahrungsaustausch auf Ebene der Programmstädte und Projektträger,
- Auswertung und Verbreitung innovativer Ansätze sowie Anregung innovativer Lösungen,
- Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Fachveranstaltungen zu Themen der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit,
- Erarbeitung und Betrieb einer Internetseite mit Informationen, Handreichungen und Arbeitshilfen für die Programmstädte, Projektträger und andere Akteure.
Im Sächsischen Amtsblatt vom 30.06.2022 wurde die lt. Förderrichtlinie vorgesehene Bekanntmachung zum Ideenwettbewerb veröffentlicht. Im Ergebnis des Auswahl- und Antragsverfahrens erhielt der Landesverband für Soziokultur Sachsen e.V. die Förderung für Aufbau und Betrieb der Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten im EU-Förderzeitraum 2021 - 2027.
Hier kommen Sie zur „Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten“.