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Aktuelles

3 Logos - Europäische Union, Europa förder Sachsen. ESF und Europa stärkt dich und deine Stadt. © EU

Workshop zur ESF-Stadtentwicklung mit den Programmstädten am 24.8.2023

Am 24. August 2023 lud das SMR zusammen mit der SAB die ESF-Programmstädte sowie interessierte Partner erstmals seit fast vier Jahren an den neuen SAB-Standort in Leipzig zu einem analogen Workshop ein. Zum aktuellen Zeitpunkt, dem Übergang zwischen den EU-Förderzeiträumen, trafen die anregenden Berichte aus den Fördergebieten zur sozialen Stadtentwicklung 2014-2020 in Auerbach, Frankenberg und Löbau auf reges Interesse. Ebenso wichtig für die teilnehmenden Städte - die Hinweise von SMR und SAB in Bezug auf den neuen ESF Plus -Förderzeitraum 2021-2027.

Aktuell werden nach und nach die gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK) zum ESF Plus 2021-2027 durch die interessierten Städte eingereicht. Diese werden im nächsten Schritt durch SAB und SMR geprüft und bewertet. Einreichungsstichtag ist der 31.12.2023 und das SMR ist optimistisch, dass bis zur Mitte des kommenden Jahres alle Rahmenbescheide erlassen werden können. Das SMR baut auf den Erfahrungen von 2014-2020 auf und konnte für die Förderperiode 2021 – 2027 erhebliche Verfahrenserleichterungen erreichen. Mittels sogenannter Übergangs-GIHK wurde den Städten, die sich bereits 2014-2020 am ESF-Programm beteiligt hatten, ein bruchfreier Übergang zwischen den ESF-Förderzeiträumen ermöglicht.

Ergänzt wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung der Planungen des Landesverbandes Soziokultur Sachsen als Trägerverein für die neue ESF-geförderte Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit. Reger Austausch am Rande rundete den Workshop ab. Dabei konnten sich auch die Vertreter des ESF Begleitausschusses und des Lenkungsausschusses in die Diskussion einbringen.

Weiterführende Infos und die gezeigten Präsentationen finden Sie, indem Sie diesem Link ins Beteiligungsportal folgen.

Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit startet

Die Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten gemäß Vorhabensbereich B der ESF Plus-Richtlinie des SMR befindet sich nun im Aufbau. Träger ist der Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://soziokultur-sachsen.de/servicestelle-quartiersentwicklung-und-gemeinwesenarbeit

Neustart Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“

Am 5. Mai führte das SMR ein ZOOM-Meeting zum neuen ESF Plus-Programm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 durch, nachdem das Kabinett am 29. März die Förderrichtlinie beschlossen hatte.

Der Freistaat Sachsen und die EU werden danach die Gemeinden auch künftig bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützen. Im Förderzeitraum 2021–2027 stehen dafür 42,5 Mio. EUR EU- und Landesmittel zur Verfügung.

44 Millionen Euro für benachteiligte Stadtviertel

Der Slogan "Europa fördert dich und deine Stadt"

Das Kabinett hat am 29. März 2022 die Förderrichtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ beschlossen.

Der Freistaat Sachsen wird damit auch künftig die Städte und Gemeinden bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützen.

42,5 Millionen Euro werden von Europäischer Union und Freistaat Sachsen dafür bis zum Jahr 2027 bereitgestellt. Hinzu kommen noch 1,9 Millionen Euro EU-Mittel für eine Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit.

„Mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Entwicklung benachteiligter Quartiere hat Sachsen in der vergangenen Förderperiode sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Ich freue mich, dass auf Grundlage der heutigen Kabinettsentscheidung die Fortsetzung laufender Projekte gesichert und neue Projekte möglich werden.“

Bis zum 31. Dezember 2023 können die Städte und Gemeinden bei der SAB gebietsbezogene integrierte Handlungs-konzepte (GIHK) einreichen und für deren Umsetzung einen Rahmenbescheid beantragen. Die Förderung richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, die eine über dem Landesdurchschnitt liegende SGB II-Quote haben. Lediglich in vollumfänglich, d. h. investiv und nichtinvestiv förderfähigen LEADER-Gebieten ist eine ESF-Förderung zur Stadtentwicklung nicht möglich.

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