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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Als oberste Denkmalschutzbehörde gehört es zu den Aufgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für Denkmalschutz und Denkmalpflege auszugestalten. Außerdem gehört die Aufsicht über die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden und die Gestaltung der Denkmalförderung zum Aufgabenbereich des SMR.

Das Staatsministerium wird in herausgehobenen Angelegenheiten vom Sächsischen Denkmalrat beraten.

Die Erfassung und wissenschaftliche Erforschung von Denkmalen liegt im Aufgabenbereich des Landesamts für Denkmalpflege und des Landesamts für Archäologie.

Den aktuellen Stand der Sächsischen Denkmalliste können Sie jederzeit hier einsehen.

Vor Ort beraten Sie zu Ihrem Vorhaben die unteren Denkmalschutzbehörden. Dort stellen Sie auch die nötigen Anträge. Im Falle eines Widerspruchs entscheidet als obere Denkmalschutzbehörde die Landesdirektion Sachsen.

Ihr Ansprechpartner bei besonderen fachlichen Fragen rund um Ihr Baudenkmal ist das Landesamt für Denkmalpflege.

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