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Archivordner

(Zu dieser Sache aktuelle Dokumente befinden sich unter Bauvorschriften und Bauordnungsrecht.)

Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13; Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ab dem 16. Oktober 2016

Am 15. Oktober 2016 endete die Frist zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13. Der nachfolgende Erlass vom 14. Oktober 2016 enthält Hinweise für den bauaufsichtlichen Vollzug ab dem 16. Oktober 2016 bei der Verwendung von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) tragen. 

Anwendung der Eurocodes

- Bauaufsichtliche Einführung von Eurocodes zum 1. Juli 2012

 

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 12. April 2012 (SächsABl. SDr. S. S 162), geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2012 (SächsABl. S. 915), trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Damit erfolgte in Sachsen mittels Stichtagsregelung am 1. Juli 2012 die bauaufsichtliche Einführung des ersten Pakets der Eurocodes mit den entsprechenden Nationalen Anhängen (NA).

- Anwendung der Eurocodes vor ihrer bauaufsichtlichen Einführung

Die europäischen Bemessungsnormen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 (kurz: Eurocodes) werden zukünftig die nationalen Bemessungsnormen ersetzen. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz erläutert die Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntgabe als Technische Baubestimmungen.

- Anwendung des Eurocodes 6 "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten" vor der bauaufsichtlichen Einführung

Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz erläutert die Anwendung des Eurocode 6 vor der Bekanntmachung als Technische Baubestimmung. Das Deutsche Institut für Bautechnik gibt Hinweise zur Anwendbarkeit des Eurocode 6 bei der Bemessung von Mauerwerk mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Anlage zu Ziffer I Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern zu Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017

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