Die nachhaltige Stadtentwicklung, ein stabiler und sozial orientierter Wohnungsmarkt mit Wohnraum für alle Generationen sowie der Schutz und die Erhaltung der wertvollen historischen Bausubstanz im Freistaat Sachsen sind Kernthemen des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung im Bereich Bauen und Wohnen. Gleichzeitig ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung oberste Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde des Landes und ist für die Sächsische Bauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Architektengesetz und das Ingenieurgesetz zuständig und übt außerdem die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer und die Ingenieurkammer aus.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung setzt im Bereich Bauen und Wohnen Förderprogramme von Bund, Land und Europäischer Union ein, um die Entwicklungsziele des Landes wirkungsvoll zu unterstützen.