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Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

Grafik über die Hierarchie der Bauaufsichtsbehörden. Ganz Oben: Die Oberste Bauaufsichtsbehörde, das SMR, danach: Obere Bauaufsichtsbehörde die Landesdirektion und zuletzt die Untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreise, Städte und Gemeinden

 

Der Aufbau der Bauaufsichtsbehörden ist dreistufig.

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung. Sie ist u.a. für die Schaffung der erforderlichen Rechtsvorschriften zum Bauen in Sachsen zuständig.

Die Landesdirektion Sachsen ist obere Bauaufsichtsbehörde. Hier wird die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen und werden Widersprüche gegen Entscheidungen derselben bearbeitet.

Des Weiteren nimmt die Landesdirektion Sachsen mit Referat 37, Landesstelle für Bautechnik, Aufgaben im Bereich der Bautechnik im Freistaat Sachsen wahr. Hierzu gehört die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie bestimmte weitere Gemeinden. Sie sind maßgeblich verantwortlich für den Vollzug der Bauordnung und entscheiden beispielsweise über Bauanträge.

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