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EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 - 2027

Mit dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2027“ unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits in der vierten Förderperiode die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Überwindung von strukturellen Defiziten und der Sicherung der Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit.

Zielstellung ist die Überwindung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen und die Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere. Das Programm setzt dabei auf eine klima- und umweltgerechte Stadterneuerung mit dem Schwerpunkt auf der Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie der wirtschaftlichen und sozialen Belebung. Im Fokus steht die Verbesserung der Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Kommunen sollen darin befähigt werden, sich und ihre Quartiere zu Orten mit einer hohen Lebensqualität zu entwickeln, mit denen sich die lokale Bevölkerung identifizieren kann. Mit der Förderung wird den Städten eine thematische breit angelegte Unterstützung angeboten, damit individuelle Lösungsansätze für unterschiedliche Problemlagen umgesetzt werden können.

In der Förderperiode 2021–2027 wird die Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung erstmals einem eigenen Politischen Ziel 5 „ein bügernäheres Europa“ zugeordnet, wodurch die Bedeutung der Förderung der Stadtentwicklung im europäischen Kontext unterstrichen wird.

Das Förderprogramm bedient in den geförderten Städten und Stadtquartieren schwerpunktmäßig drei Handlungsfelder:

  • Verringerung der CO2-Emissionen,
  • Verbesserung der Stadtökologie sowie
  • Wirtschaftliche und soziale Belebung.

Über das erste Handlungsfeld können investive Vorhaben gefördert werden, die der Verringerung des CO2-Austoßes dienen. Möglich sind zum Beispiel Maßnahmen der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, zum Ausbau gebäudebezogener regenerativer Energien oder zum Ausbau von Fuß-und Radwegen.

Das zweite Handlungsfeld ermöglicht die Umsetzung von investiven Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie, zum Beispiel durch die Schaffung von Grün- oder Wasserflächen, der Nutzbarmachung brachliegender Flächen oder die naturnahe Umgestaltung von Grundflächen zur Erhöhung der Biodiversität.

Auf die wirtschaftliche und soziale Belebung der geförderten Quartiere zielt das dritte Handlungsfeld ab, um durch investive und nicht-investive Vorhaben die Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner zu erhöhen. In diesem Handlungsfeld kann ein breites Spektrum an Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel eine bessere Erschließung und Aufwertung öffentlicher Räume, die Herstellung von Barrierefreiheit, eine Verbesserung des kulturellen Angebots oder auch die Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung der Nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2021–2027.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mind. 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Antragsfrist endete zum 31. März 2023.

Insgesamt stehen im EFRE-Förderzeitraum 2021–2027 für die Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung rund 156 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Die EU-Fördersätze belaufen sich für die Region Leipzig, die sogenannte stärker entwickelte Region auf 50 %, für die Regionen Chemnitz und Dresden, die sogenannten Übergangsregionen, auf 60 %. Dank des erstmaligen Einsatzes von Landesmitteln zur Kofinanzierung der EU-Gelder konnten die Fördersätze für die kreisangehörigen Städte in den Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig auf 75 % und für die drei kreisfreien Städte auf 70 % angehoben werden. Die sächsische Stadtentwicklung kann damit bis 2027 mit insgesamt 196,5 Millionen Euro EU- und Landesmittel unterstützt werden.

Die EFRE-geförderte Stadtentwicklung verfolgt in Sachsen ein zweistufiges Verfahren. Im Sinne einer Gebietsförderung werden mit Ausstellung eines Rahmenbescheides in Stufe 1 zunächst die Fördergebiete als Gesamtvorhaben in das Förderprogramm aufgenommen. Die feierliche Übergabe der Rahmenbescheide für die Förderperiode 2021–2027 erfolgte am 13. September 2023.

Auf Basis der Rahmenbescheide können in Stufe 2 bis zum 31. Dezember 2024 Anträge zur Bewilligung der Einzelvorhaben bei der SAB als Bewilligungsstelle eingereicht werden.

In der Förderperiode 2021-2027 wurden insgesamt 38 Städte mit 41 Fördergebieten in der „Nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung“ aufgenommen. Damit können rund 450 Projekte in den teilnehmenden Kommunen beantragt und umgesetzt werden.

Die in das Programm aufgenommenen Städte sind im Kartenviewer zur EFRE-Förderung dargestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank auf der Förderseite zur Nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung (NiSE).

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