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Fortschreibung der deutschen Tentativliste für Welterbe

Voraussetzung für die Einschreibung in die Welterbeliste ist, dass die Stätte, vor der Einreichung der Bewerbung, mindestens ein Jahr auf der Vorschlagsliste für Welterbe (Tentativliste) des jeweiligen Vertragsstaates eingtragen war. Die derzeitig möglichen Anträge aus der deutschen Vorschlagsliste werden voraussichtlich bis 2024 dem Welterbekomitee vorgelegt sein. Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat daher ein Verfahren zur Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste zur Nominierung von Stätten für die UNESCO-Welterbeliste beschlossen.

Dabei wurde festgelgt, dass jedes Bundesland im Herbst 2021 der Kultur-MK zwei Vorschläge vorlegen kann, die dann von einem internationalen Fachbeirat evaluiert werden. Ohne Anrechnung auf das Vorschlagskontigent der Länder werden zudem vier Bewerbungen in das bundesweite Evaluierungsverfahren einbezogen, die 2014, bei der letzten Fortschreibung der deutschen Tentativliste, vom seinerzeitigen Fachbereit aufgefordert worden waren, das Thema weiter zu erforschen. Die Empfehlung war unter anderem auch für zwei sächsische Stätten ergangen: "Hellerau - Laboratorium einer neuen Menschheit" und "Görlitzer Hallenhäuser" an der Via Regia.

Das Ergebnis der bundesweiten Evaluierung der Vorschläge durch den Fachbeirat wird wiederum der Kultur-MK vorgelegt werden. Die Kultur-MK wird alle Vorschläge für die Nominierungen zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammenführen.

Das Verfahren folgt den Maßgaben der Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe".

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