Informationen zum Anerkennungsverfahren
Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz
Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz können bis zum
30. Dezember 2024 bei dem
Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
01095 Dresden
eingereicht werden.
Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit
Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau können bis zum 30. August 2024
beim
Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
01095 Dresden
eingereicht werden.
Ein Antragsformular sowie Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Prüfingenieur für Standsicherheit
Im Folgenden sind Informationen zu den anerkannten Prüfingenieuren für Standsicherheit zusammengestellt.
- Antrag mit Anlage für die Anerkennung (*.pdf, 0,25 MB) (Antrag nicht barrierefrei - für barrierefreie Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter redaktion@smr.sachsen.de)
Prüfingenieur für Brandschutz
- Merkblatt zu Stufe 1 des Prüfverfahrens als Prüfingenieur / Prüfsachverständiger für Brandschutz (*.pdf, 0,20 MB)
- Referenzobjektliste 2024 (*.pdf, 0,19 MB)