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Informationen zum Anerkennungsverfahren

Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz können bis zum

30. Dezember 2024 bei dem

Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung

Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau

01095 Dresden

eingereicht werden.

Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau können bis zum 30. August 2024

beim

Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
01095 Dresden

eingereicht werden.

Ein Antragsformular sowie Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Prüfingenieur für Standsicherheit

Im Folgenden sind Informationen zu den anerkannten Prüfingenieuren für Standsicherheit zusammengestellt.

Prüfingenieur für Brandschutz

Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen

Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau

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